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Generationen- und Stiftungsmanagement

Generationen- und Stiftungsmanagement

Schön, wenn alles geregelt ist

Einfach gut beraten!

Mit dem Aufbau, der Wahrung und Mehrung eines Vermögens haben Sie Großes  geleistet. Die Entscheidung, was mit Ihrem Lebenswerk geschieht, sollte  Ihnen obliegen. Wir begleiten Sie auf diesem Weg, indem wir Sie mit ausgewählten Fachleuten an einen Tisch bringen. Gemeinsam entwickeln wir  maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachlass- und Nachfolgeplanung – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.

Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen

In einem Notfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, wie verfahren werden soll. Es ist sinnvoll, schon jetzt festzulegen, wer in einem solchen Fall für Sie sprechen darf und Ihren Willen durchsetzt. Dafür gibt es die Möglichkeiten verschiedener Vollmachten oder Verfügungen.

Alles auf einem Blick erhalten Sie mit unserem  „Alles-geregelt-Paket“. Sprechen Sie zum Thema „Vollmachten und Verfügungen“ mit Ihrem Sparkassenberater.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung definieren Sie, welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen
Krankheitszuständen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Die Ergänzung der Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll. Der Bevollmächtigte kann dann den in Ihrer Patientenverfügung erklärten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal aktiv durchsetzen.

Sie können in der Patientenverfügung nur regeln, was gesetzlich erlaubt ist. Aktive Sterbehilfe oder die Tötung auf Ihr Verlangen ist ausgeschlossen.

Eine Patientenverfügung können Sie zu jeder Zeit formlos widerrufen. Es ist empfehlenswert, dass Sie von Zeit zu Zeit mit einer erneuten Unterschrift dokumentieren, dass Sie Ihre Meinung nicht geändert haben. Zwingend vorgeschrieben ist das aber nicht.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wen Sie sich im Falle des Falles als vom Gericht
bestellten Betreuer wünschen. Die gerichtliche Anordnung einer Betreuung  kann notwendig werden, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind und einen rechtlichen Vertreter benötigen. Sie können dabei auch
inhaltliche Vorgaben machen, damit Ihre Wünsche respektiert werden. Sie legen zum Beispiel fest, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen. Der Betreuer hält sich an Gesetze und wird
vom Gericht überwacht. Sie benötigen keine Betreuungsverfügung, wenn Sie  eine Vorsorgevollmacht haben.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens damit, Ihre Interessen zu wahren und rechtsverbindlich für Sie zu handeln. Dies betrifft alle Angelegenheiten des Alltags wie z.B. der Personensorge, Fragen zur Wohnunterbringung oder der Vermögenssorge. Der Bevollmächtigte ist nach Aushändigung der Vollmacht handlungsfähig, jedoch nicht über Ihren Willen hinaus.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht und werden handlungsunfähig, kann das Amtsgericht einen Betreuer einsetzen.

Ein Muster-Formular für eine Vorsorgevollmacht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Merke:

  • Der Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz lässt nur wenig Spielraum für individuelle Vereinbarungen zu. Darüber hinaus sind damit keine beurkundungspflichtigen Geschäfte (z.B. Verkauf einer Immobilie) möglich. Lassen Sie sich deshalb hierzu von einem Rechtsexperten beraten.
  • Banken und Sparkassen müssen immer die Vorlage des Originals der Vorsorgevollmacht verlangen, egal ob sich um eine notarielle oder privatschriftliche Vollmacht handelt. Um bei den Banken oder der Sparkasse schnell und unkompliziert handlungsfähig zu sein, erstellen Sie zusätzlich eine Bankvollmacht. Vereinbaren Sie mit Ihrem Bevollmächtigen einen Termin zur Unterschrift in einer unserer Filialen. Die Vollmacht kostet bei Hinterlegung in der Sparkasse einmalig 40€ je Vollmacht.
Notarielle Generalvollmacht

Die notarielle Generalvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Vollmacht die zur Vertretung in Vermögensgeschäften (z.B. Bankgeschäfte) und Privatgeschäften (z.B. Auswahl von Heilbehandlungen und
Pflegeheimen) berechtigt. Höchstpersönliche Geschäfte wie die Erstellung eines Testaments unterliegen nicht der Vollmacht.
Die Urkunde muss stets im Original vorgezeigt werden. Notariell Generalbevollmächtigte unterliegen im Normalfall nicht der Kontrolle durch das Gericht.

Erben und Vererben

Erben und Vererben

Eine Erbschaft oder Vermögensnachfolge zu planen,  ist ein sensibler und komplexer Vorgang. Wie sorgt man für die Hinterbliebenen vor? Wie lässt sich Streit vermeiden? Wie ist klar, dass  tatsächlich Ihr Wille festgehalten und realisiert wird? Ob Sie für den Todesfall bereits vorgesorgt haben oder eine Unterstützung zur ersten Orientierung benötigen: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Vermögensnachfolgekonzept nach Ihren Wünschen.  

Vermögen erhalten

Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, ist nicht minder anspruchsvoll als es aufzubauen und zu vermehren. Besonders, wenn  eine Immobilie im Spiel ist oder wenn es um den Erhalt Ihres Lebenswerkes geht. Auch als Erbe gilt es einiges zu beachten.

Absicherung von Hinterbliebenen

Es ist ein gutes Gefühl, den Partner, die Kinder oder Enkel gut versorgt zu wissen. Erbrechtliche Angelegenheiten sind jedoch ein sehr komplexes Themengebiet, das profunde Fachkenntnisse braucht, um es rechtssicher zu gestalten. Wir nehmen an dieser Stelle ausgewählte Fachleuchte mit an den runden Tisch um Ihre Ziele zu erreichen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Bei Ihrer Sparkasse erhalten sie allgemein gültige Informationen zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer. Eine Rechts- oder Steuerberatung bietet die Sparkasse Passau nicht an. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder mit Partnern aus unserem Netzwerk können wir aber Ihre individuelle Erbschaftssteuersituation erläutern, berechnen und Maßnahmen ableiten.“

Stiftungen

Stiftungen

Gute Gründe für Ihre Stiftung

Sie haben Ihr Leben lang hart gearbeitet und etwas erreicht. Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig oder für Ihre Familie engagieren, zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen. Mit Ihrer Stiftung können Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihre Lebenspartner oder sich selbst schaffen

  • Sie können Ihrer Heimat etwas Gutes tun und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
  • Mit Ihrer Stiftung können Sie etwas von dem weitergeben, was Sie im Leben erreicht haben.
  • Die Stiftung gilt ewig. Viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern.

Welchen Zweck kann meine Stiftung verfolgen?

Sie können aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen. Beispielsweise sind dies:

  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Kirchliche Zwecke
  • Tierschutz
  • Kultur
  • Heimatpflege und -kunde
  • Kunst- und Denkmalpflege
  • Erziehung und Jugendhilfe
  • Sport
  • Studentenhilfe
  • Altenhilfe
  • u.v.m
Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe möglich.

Stiftergemeinschaft

Stiftergemeinschaft

Sie entscheiden, was mit Ihrem Geld geschieht.

Testaments-vollstreckung

Testamentsvollstreckung

Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten. Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens. Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben.

  • Der Testamentsvollstrecker wird im Rahmen einer testamentarischen Verfügung festgelegt.
  • Er übernimmt die Aufgabe, den Nachlass zu strukturieren, kurzfristig zu verwalten und wunschgemäß weiterzugeben. Damit entlastet er die Erben.
  • Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt dabei in der Auswahl der Vertrauensperson. Die Sparkasse Passau steht ihnen auch hier als Partner zur Verfügung. Wir verwalten und verteilen Ihren Nachlass professionell, transparent und verantwortungsvoll.
Ansprechpartner

Generationenmanagement
Florian Kapfhammer
CFEP® 

Private Banking
Nikolastraße 1
94032 Passau
Tel.: +49 (0851) 398 - 1833
Fax.: +49 (0851) 398 - 1822
email: florian.kapfhammer@sparkasse-passau.de

 

Vererben - Vermögensübertragung - Nachfolge

Umfassende Informationen und Rat für alle, die ihre Vermögensweitergabe richtig vorbereiten wollen oder eine Erbschaft erwarten.

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