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So sparen andere

Wohnträume schneller verwirklichen –
das kriegen wir gemeinsam hin

Mit der Wohnungs­bauprämie1 kommen alle dem eigenen Zuhause einen Schritt näher. Die staatliche Förderung unterstützt Bausparerinnen und Bausparer innerhalb bestimmter Einkommens­grenzen beim Eigen­kapital­aufbau. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, das Extra­geld für Wohn­zwecke zu verwenden.

Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum vom eigenen Zuhause. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Alles zur Förderung

Wohnungsbauprämie1 und LBS-Bausparen

Egal, wie Ihre Wohnträume aussehen: Mit LBS-Bausparen haben Sie Zins­sicherheit bei der Finanzierung. Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Staaterreichen Sie Ihre Ziele noch schneller.

Ihre Vorteile mit LBS-Bausparen

Volle Flexibilität

Mit Bausparen halten Sie sich alle Optionen offen. Egal, ob regelmäßige Sparbeiträge oder Sonderzahlungen auf Ihr Bausparkonto. Sparen Sie so, wie es zu Ihrem Leben passt.

Schneller Eigen­kapital auf­bauen

Mit der Wohnungs­bau­prämie sind zusätzlich zehn Prozent auf Ihre jährlichen Einzahlungen bis 700 beziehungsweise 1.400 Euro möglich.

Zinssicherheit

Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehens­zinsen für später. So erfüllen Sie sich Ihren Wohn­traum, egal, wie sich die Zinsen entwickeln.

Vielseitig profitieren

Noch schneller Eigenkapital aufbauen: Weitere staatliche Förderungen1 und Unterstützung von Ihrem Betrieb machen es möglich.

Erfolgreich bausparen

Bausparerinnen und Bausparer profitieren bereits ab 16 Jahren von der Wohnungs­bauprämie1. Das hilft, schneller Eigen­kapital aufzubauen. Bestimmte Einkommens­grenzen sind zu berücksichtigen.

Die staatliche Prämie1 zu Ihrem LBS-Bau­spar­vertrag muss für Wohnzwecke verwendet wer­den. Sie ist für alle Bausparerinnen und Bausparer ge­eignet, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möch­ten.

Besonders toll für junge Leute unter 25 Jahren: Sie können das Bauspar­guthaben inklusive Wohnungs­bau­prämie nach sieben Jahren flexibel ohne Zweckbindung nutzen.

So hoch ist die Förderung1

Bedingungen Alleinstehend Verheiratet*
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 700 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie 10 Prozent 10 Prozent
Maximale Prämie 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenze 35.000 Euro 70.000 Euro
Die Einkommensgrenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.
* Ehegatten/eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie¹
  1. Bausparerinnen und Bausparer bekommen den Antrag auf Wohnungsbauprämie mit dem jährlichen Kontoauszug zugeschickt.
  2. Den Antrag füllen Sie selbstständig aus und reichen ihn bei der LBS oder Sparkasse ein. Bei Fragen stehen die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse jederzeit zur Verfügung.
  3. Die LBS weist auf Ihrem jährlichen Konto­auszug die beantragte Förderung gesondert aus. Das Geld ist bei fristgerechter Einreichung der Unterlagen vorgemerkt.
  4. Im Rahmen der Zuteilung erhalten Sie die Gutschrift der Wohnungs­bauprämie auf Ihrem Bausparkonto.
Über die LBS

Die LBS macht Ihr Zuhause möglich

Zuverlässig an Ihrer Seite

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilienprofis der LBS ist immer Verlass.

Volle Förderung

Die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse zeigen Ihnen Ihre Förder­möglichkeiten1.

Alles aus einer Hand

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Ihren Immobilien­wünschen.

Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum vom eigenen Zuhause. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bauspar­vertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Noch mehr Vorteile

Durchstarten – mit LBS-Bausparen und vielfältigen Vorteilen

Wohnträume sind so vielseitig wie Ihre Vorteile beim LBS-Bausparen:

Vermögenswirksame Leistungen

Nutzen Sie jedes Jahr bis zu 480 Euro zusätzlich von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen.

Arbeitnehmer­-Sparzulage1

Auf vermögens­wirksame Leistungen Ihres Betriebes gibt es neun Prozent Zulage vom Staat obendrauf1.

Wohn-Riester1

Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester können Sie sich jährliche Zulagen von bis zu 175 Euro sichern. Außerdem sind weitere Vorteile für Familien und junge Leute möglich.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Online-Abschluss

In wenigen Klicks zum LBS-Bausparvertrag und zu Ihrer Förderung1

Einfach online abschließen

  • Vollständig digital – mit Videolegitimation
  • Auch online außerhalb der Öffnungszeiten möglich
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort
  • Zu Jahresbeginn erhalten Sie automatisch den Antrag für die Wohnungsbauprämie1 für das Vorjahr von Ihrer LBS.
Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum vom eigenen Zuhause. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wohnungsbauprämie¹?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für den Weg ins eigene Zuhause. Das Besondere daran: Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen, wenn alle Förder­bedingungen erfüllt sind und Sie die Wohnungs­bauprämie erhalten haben. Er gilt als Zuschuss zum Bausparvertrag und hilft allen, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchten.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie¹?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Sparleistungen von mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag. Je mehr Geld Sie angespart haben, umso mehr Geld gibt es auf Antrag vom Staat. Das Einkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen.

Auf die Sparleistungen werden 10 Prozent Wohnungsbauprämie für Einzahlungen in Höhe von maximal 700 beziehungsweise 1.400 Euro jährlich gutgeschrieben. Entsprechend erhalten Singles 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es maximal 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro pro Jahr. Selbstverständlich können Sie auch weitere Beträge auf Ihren Bausparvertrag einzahlen.

Wie lange kann man die Wohnungsbauprämie¹ beantragen?

Sie können die Wohnungsbauprämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Wohnungsbauprämie jedes Jahr erneut einreichen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie¹?

Das jährlich zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommensgrenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

Wichtig zu wissen: Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf häufig noch weit darüber liegen. Das Finanzamt ermittelt das zu versteuernde Einkommen. Es zieht vom Bruttoeinkommen beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorge­aufwendungen und Kinder­freibeträge ab. Sie finden Ihr zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid.

Ist die Wohnungsbauprämie¹ zu versteuern?

Keine Sorge: Gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes fällt keine Einkommensteuer an. Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie bei Vorliegen der Förder­voraussetzungen nicht mehr zurückzahlen müssen.

Wofür kann ich die Wohnungsbauprämie¹ nutzen?

Sie erhalten die Wohnungs­bau­prämie, wenn Sie Ihr Guthaben später tatsächlich für Bau- oder Sanierungs­vorhaben einsetzen.

Es gelten zwei Ausnahmen:

  • Bausparverträge mit Abschluss vor 2009 und mindestens einem vor 2009 eingezahlten Regel­sparbeitrag sind von dieser Regelung ausgenommen. Nach Ablauf von sieben Jahren können Bausparerinnen und Bausparer das Geld frei nutzen und müssen es nicht zwingend für Wohn­zwecke verwenden.
  • Junge Bausparerinnen und Bausparer müssen das Guthaben nicht für Wohnzwecke einsetzen und können trotzdem die Fördergelder behalten. Bedingung ist in diesem Fall allerdings, dass der Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wurde und mindestens sieben Jahre bespart wird. Von dieser Regelung können alle Bausparerinnen und Bausparer nur einmal Gebrauch machen.
Was sind Wohnzwecke?

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine Verwendung für Wohnzwecke wie Bau, Kauf oder (energetische) Modernisierung und Renovierung gebunden.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie¹?

Die Wohnungsbauprämie kann jede unbeschränkt steuer­pflichtige, natürliche Person in Deutschland erhalten, die einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Sie muss mindestens 16 Jahre alt sein. Vollwaisen erhalten die Prämie unabhängig vom Alter. Das zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommens­grenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

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