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Die Sparkassenstiftung

Förderer von Kunst und Kultur im Passauer Land

Vorwort der Vorstandes

Vorwort des Vorstandes

 

Unsere Sparkasse heutiger Prägung entstand im Zuge der Gebietsreform 1972 durch den Zusammenschluss der Kreissparkasse Passau-Wegscheid, der Stadtsparkasse Passau, der Vereinigten Sparkassen im Landkreis Griesbach und ab Juli 1975 der Kreissparkasse Vilshofen. Die Sparkasse Passau ist über mehrere Zwischenstufen aus ursprünglich sieben Sparkassen und einem Privatbankhaus zusammengewachsen. Die Gründungen dieser Sparkassen erfolgten zwischen 1825, 1840 und 1842. Die Sparkasse blickt stolz auf eine fast 200-jährige Geschichte zurück.

Zu ihrem Selbstverständnis gehört die feste Verankerung im Passauer Land, zu dessen gedeihlicher Entwicklung sie seit jeher vielfältige und bedeutende Beiträge leistet. Diese Entwicklung findet mit der Gründung der Sparkassenstiftung Passau einen weiteren Höhepunkt. 

Mit dieser Stiftung unterstreicht die Sparkasse ihre dauerhafte Verbundenheit zur Region in und um Passau. Sie fördert die Dreiflüssestadt und ihr Umland sowie die hier lebenden Menschen in vielfältiger Weise. Projekte werden mit unterschiedlichen Partnern ermöglicht, unter anderem auch mit der Stiftung des Sparkassenverbandes Bayern. 

Wir wollen den Stiftungsgedanken weiter verbreiten und ermutigen alle Interessenten, sich an unserer Stiftung zu beteiligen. Wir stellen das Grundstockvermögen und den organisatorischen Rahmen. Spenden sind bereits ab einem kleinen finanziellen Beitrag ebenso wie Barzustiftungen möglich. So können sich alle Bürger des Passauer Landes in den unterschiedlichsten Formen engagieren und mit ihrem Geld viel Gutes tun. Wir freuen uns sehr, mit dieser Stiftung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region einen dauerhaften Beitrag zu leisten.

Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Sparkassenstiftung Passau

 

Die Sparkassenstiftung Passau wurde durch die Sparkasse Passau errichtet. Damit trägt die Sparkasse Passau ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung in ihrem Geschäftsgebiet für die
Menschen im Passauer Land Rechnung und unterstreicht das Engagement der Sparkasse insbesondere bei der Unterstützung von Kunst und Kultur.
 

1. Allgemeine Grundsätze 

Die Sparkassenstiftung Passau widmet sich
gemäß ihrer Satzung allgemein der Unterstützung von Kunst und Kultur, vor allem der Musik. Im Bereich der Musik fördert sie prioritär die Zielsetzungen der Musikschulen in der Region Passau und die von diesen verfolgten Zwecke. 

1.1 Gefördert werden ausschließlich Projekte, die diesen Förderrichtlinien entsprechen. Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich grundsätzlich auf das Passauer Land (Stadt- und Landkreis Passau). Projekte außerhalb der Region können gefördert werden, wenn sie von Einrichtungen, dieihren Sitz in der Region Passau haben, durchgeführt oder verantwortlich mitgestaltet
werden.  

1.2 Förderungswürdig sind vor allem Projekte, die ohne Zuschussleistungen Dritter nicht realisiert werden könnten oder Projektemit pilothaftem oder innovativem Charakter. Dazu gehört schwerpunktmäßig auch die Einbindung der regionalen Musikschulen im Rahmen der (gebundenen) Ganztagesklassen an den Volksschulen, Realschulen und Gymnasien in der Region Passau. 

1.3 Von der Sparkassenstiftung Passau zu fördernde Projekte sollen einem hohen Anspruch an Qualität, Außergewöhnlichkeit oder Originalität gerecht werden.  

1.4 Förderanträge sollen in der Regel einen Gesamtaufwand des Projektes von € 2.500 nicht unterschreiten. 

 

2. Generelle Förderkriterien 

2.1 Mit den Stiftungsmitteln sollen insbesondere Projekte oder Initiativen von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit regionalem Charakter unterstützt werden. Private Initiativen oder Projekte können unterstützt werden, wenn sie dem Gemeinwohl dienen. 

2.2 Zuwendungen durch die Sparkassenstiftung Passau erfordern, dass der Stiftung ein vollständiger und schlüssiger Finanzierungsplan vorgelegt wird und Eigenmittel in angemessenem Umfang aufgebracht werden. 

 

3. Förderschwerpunkte

3.1 Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von Veranstaltungen und Projekten im Bereich von Kunst und Kultur, vor allem der Musik, die sich auszeichnen durch
- innovative, nachhaltige oder pilothafte Wirkung
- der Nachwuchsförderung dienen
- von herausragender Bedeutung für die Region sind.

3.2 Im Bereich der Musik ist die Zielrichtung, junge Menschen an die Musik heranzuführen und sie für das Kulturgut Musik zu begeistern. 

3.3 Fördermittel werden nicht gewährt:
- zur Deckung allgemeiner und laufender Kosten   

 

4. Antragsverfahren 

4.1 Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Passauer Land (Stadt und Landkreis Passau). 

4.2 Anträge müssen der Stiftung schriftlich über die Geschäftsstelle beim Landratsamt Passau, zu Hd. Frau Verena Schwarz, eingereicht werden. 

4.3 Förderanträge sind bei der Geschäftsstelle sowie über den Internetauftritt der Sparkasse Passau (www.sparkasse-passau.de) erhältlich. Sie müssen eine Darstellung des Vorhabens, einen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten. 

4.4 Über die Anträge entscheidet die Stiftung i.d.R. im Frühjahr und Herbst jedes Jahres. Anträge auf Förderung sollten deshalb bis zum 30. März bzw. 31. August eines Jahres prüffähig der Geschäftsstelle vorgelegt werden. Ablehnungen von Anträgen werden nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

4.5 Der Schriftverkehr wird mit der Stiftung geführt. Die Bewilligung kann, z.B. aus steuerlichen Gründen, mit Auflagen verbunden sein. 

4.6 Die Zuwendung kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden. 

4.7 Der Zuwendungsempfänger bestätigt gegenüber der Stiftung mit dem Abruf des Zuwendungsbetrages, dass das Projekt antragsgemäß realisiert worden ist. Beizufügen ist eine Aufstellung der Projektfinanzierung, aus der sich sämtliche Einnahmen und Ausgaben spezifiziert erkennen lassen.

4.8 Macht der Zuwendungsempfänger falsche Angaben, hält er Auflagen nicht ein oder weicht die Projektrealisierung (erheblich) von der Antragstellung ab, ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern. 

4.9 Der Zuwendungsempfänger ermächtigt die Stiftung und die Sparkasse Passau, in ihrem Geschäftsbericht oder in anderen Veröffentlichungen über Fördermaßnahmen zu berichten. Der Zuwendungsempfänger stellt hierfür geeignetes Text- und Bildmaterial unentgeltlich zur Verfügung. 

4.10 Der Zuwendungsempfänger willigt mit der Antragstellung ein,  
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit der Sparkassenstiftung Passau abzustimmen
- gegenüber Dritten auf die Förderung durch die Sparkassenstiftung Passau in geeigneter Form hinzuweisen.  

4.11 Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut gestellt werden. Unbeschadet davon bleibt das Recht der Stiftung, Anträge zurückzustellen.

Förderantrag zum Befüllen

 

 

Förderantrag zum Ausdrucken 

 

Kontakt:

Fr. Verena Schwarz,
Regierungsdirektorin

Adresse:
Sparkassenstiftung Passau
c/o Landratsamt Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Telefon: 0851/397-205

Portrait

Portrait

 

Die „Sparkassenstiftung Passau" hat sich zum Ziel gesetzt, die Stiftungsidee "Unterstützung von Kunst und Kultur, vor allem der Musik" auszubreiten und vielen Bürgern zugänglich zu machen. Die Stiftung ist gemeinnützig tätig. Alle Erträge kommen ausschließlich dem Stiftungszweck zugute.

Jeder Interessierte kann unter ihrem Dach bereits ab einer kleinen Summe dauerhaft Gutes für unser Passauer Land tun. Das funktioniert unbürokratisch, denn die Verwaltung übernimmt die Sparkassenstiftung Passau. Den ersten finanziellen Grundstock stellte die Sparkasse Passau mit einem Stiftungskapital von 500.000 Euro zur Verfügung.Im Jahr 2011 erfolgte eine Zustiftung der Sparkasse Passau mit weiteren 500.000 Euro, so dass nunmehr der Sparkassenstiftung Passau über 1.000.000 Euro zur Erfüllung Ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen.

Die Satzung beschreibt den Stiftungszweck, der ein breites Spektrum gesellschaftlicher Bereiche abdeckt. Die Stiftung widmet sich der Unterstützung von Kunst und Kultur, vor allem der Musik. Sie fördert dabei unter anderem die Zielsetzungen der Musikschulen in der Region Passau und die von diesen verfolgten Zwecke. Die Stiftung ist in der Region Passau (Stadt und Landkreis Passau) tätig. Veranstaltungen außerhalb der Region können gefördert werden, wenn sie von Einrichtungen, die ihren Sitz in der Region Passau haben, durchgeführt oder verantwortlich mit gestaltet werden. Jährlich veranstaltet die Stiftung ein großes Stiftungskonzert und vergibt einen Jugendmusikförderpreis, der mit 1000 Euro dotiert ist.

Die Sparkassenstiftung Passau erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Zuwendungen und Spenden, soweit diese vom Zuwendenden nicht zur Stärkung des Grundstockvermögens bestimmt sind. Daneben bietet die Sparkassenstiftung die Möglichkeit von Barzustiftungen. Die Sparkassenstiftung startete zum 08. Dezember 2005.

Organe

Organe und handelnde Personen der Sparkassenstiftung Passau
 

Die Sparkassenstiftung Passau setzt sich aus den Organen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat zusammen. 

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand 

Die Stiftung wird von einem Vorstand geleitet und verwaltet, der aus drei Personen besteht, nämlich dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Passau, dem Landrat des Landkreises Passau und dem Oberbürgermeister der Stadt Passau. Aus seiner Mitte wählte der Stiftungsvorstand den Landrat des Landkreises Passau zum Vorsitzenden. Als stellvertretender Vorsitzender ist der Oberbürgermeister gewählt. Der Vorstand hat die Mittel der Stiftung sparsam und wirtschaftlich zu verwenden und entscheidet gewissenhaft über die Verwendung der Erträge und Spenden.

Auf dem Foto v.l. Vorstandsvorsitzender Christoph
Helmschrott, Oberbürgermeister Jürgen Dupper, Landrat Raimund Kneidinger

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat kontrolliert die Arbeit des Stiftungsvorstandes. Er prüft die Jahresabrechnung, entlastet den Vorstand und hat ein Vorschlagsrecht für die Verwendung der Stiftungsmittel. Er besteht aus 5 Personen, nämlich dem Vorsitzenden des Stiftungsvorstands, dem Bürgermeister der Stadt Vilshofen, einer Person aus dem kulturellen Bereich, die vom Stifter bestellt wird und je einem Vertreter für die Stadt Passau und den Landkreis Passau. Die erstgenannten Personen sind sogenannte geborene Mitglieder. Die drei letztgenannten werden auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Eine Wiederwahl ist für zwei weitere Amtszeiten möglich.

Jahreskonzert

Preisträgerin 2022 Hanna Westermeier

Foto von links:
Kreismusikschulleiter Kurt Brunner, Oberbürgermeister Jürgen Dupper, Landrat Raimund Kneidinger, Preisträgerin Hanna Westermeier, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Passau Christoph Helmschrott, Leiterin der städtischen Musikschule Barbara Blumenstingl und Stiftungsgeschäftsführer Armin Diewald.
Bild-Quelle PNP

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