Immer mehr Menschen möchten sich ihren Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen. Denn das Eigenheim ist eine stabile Grundlage – für jetzt, für später, für Sie. Mit einem LBS-Bausparvertrag sind Sie immer bestens vorbereitet, denn die Darlehenszinsen mit LBS-Bausparen sind immer noch so niedrig wie nie. Legen Sie jetzt den Grundstein fürs eigene Zuhause gemeinsam mit Ihrer LBS und Sparkasse.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, ggf. auch Einkommensgrenzen.
**Bauspardarlehen ab Zuteilung (ohne Kosten einer Grundschuldeintragung) im Tarif LBS-Zukunft, Jahresentgelt bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme 0,30 Euro pro 1.000 Euro Bausparsumme (max. 30 Euro), bezogen auf die Bausparsumme: Abschlussgebühr 1,6 %, max. Nettodarlehensbetrag 55 %, monatliche Rate (Zins und Tilgung) 8 ‰, Agio 2 % des Bauspardarlehens; Beispiel: Bausparsumme 50.000 Euro, Abschlussgebühr 800 Euro, Jahresentgelt 15 Euro (in der Ansparphase), Nettodarlehensbetrag 27.500 Euro, fester Sollzins 0,25 %, effektiver Jahreszins 1,63 % (inkl. Grundschuldeintragungskosten von 125 Euro zzgl. Notarkosten), Darlehenslaufzeit 5 Jahre und 11 Monate, Agio in Höhe von 550 Euro, 70 monatliche Raten von je 400 Euro, Schlussrate 259,86 Euro, Sicherung durch eine Grundschuld, Gesamtbetrag 28.824,86 Euro; Darlehensgeber: LBS Süd Marktgebiet Bayern, Arnulfstraße 50, 80335 München, Stand 28.08.2023.
***Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren / Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rückvergütungsbedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-abb
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib
Mit den staatlichen Förderungen fürs LBS-Bausparen und den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) vom Chef schaffen Sie es schneller ins eigene Zuhause. So viel ist pro Jahr für Sie maximal drin:
Die Wohnungsbauprämie (WoP) gibt es vom Staat auf Ihre jährlichen Sparleistungen. Vermögenswirksame Leistungen werden dagegen direkt vom Arbeitgeber gezahlt. Viele Chefs überweisen die VL ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt. Und der Staat legt dann auf die VL noch die Arbeitnehmersparzulage obendrauf.
Und es gibt noch weitere Förder-Vorteile vom Staat. LBS-Riester-Bausparen** ist der Turbo, wenn Sie ins eigene Zuhause wollen. Denn die hohen Riester-Zulagen auf Ihre jährlichen Sparbeiträge zahlt der Staat bis zur Rente. Und das Jahr für Jahr. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Steuervorteile.
Und so funktioniert es: Wenn Sie vier Prozent Ihres Bruttovorjahreseinkommens*** auf Ihr Riester- Bausparkonto einzahlen, haben Sie die volle Förderung sicher. Wenn Sie wissen möchten, wie viel staatliche Förderung für Sie persönlich drin ist, dann kommen Sie vorbei und lassen sich beraten.
* Es gelten gesetzliche Voraussetzungen für die Förderung und Einkommensgrenzen.
** Es gelten gesetzliche Voraussetzungen für die Förderung. Alle mit Riester geförderten Beträge und die Riester-Zulagen werden spätestens ab dem 68. Lebensjahr nachgelagert besteuert.
*** Maximal 2.100 Euro abzüglich aller Riester-Zulagen, die Ihnen zustehen.
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